{"id":1729,"date":"2022-05-20T18:33:24","date_gmt":"2022-05-20T18:33:24","guid":{"rendered":"https:\/\/middoge.de\/?page_id=1729"},"modified":"2022-05-20T18:36:35","modified_gmt":"2022-05-20T18:36:35","slug":"satzung-von-dorftreff-middoge-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/middoge.de\/?page_id=1729","title":{"rendered":"Satzung von Dorftreff Middoge e.V."},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: center;\">Dorftreff Middoge e.V.<\/h2>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Satzung<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 1 Nr. 1<br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201eDorftreff Middoge&#8220;. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt dann den Zusatz \u201ee.V.&#8220;.<\/p>\n<p>\u00a7 1 Nr. 2<br \/>\nDer Verein hat seinen Sitz in H\u00e4uptlingsstra\u00dfe 17, 26434 Wangerland-Middoge.<\/p>\n<p>\u00a7 1 Nr. 3<br \/>\nDer Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p>\u00a7 1 Nr. 4<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 1 Nr. 5<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 2 Nr. 1<br \/>\nZweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Kultur- und Denkmalschutzes.<br \/>\nDer Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Instandsetzung und Unterhaltung des Kulturdenkmals \u201eAlte Pastorei&#8220;, H\u00e4uptlingstra\u00dfe 17, Middoge, der Durchf\u00fchrung kultureller Veranstaltungen und Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Nr. 2<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Nr. 3<br \/>\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Nr. 4<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Nr. 5<br \/>\nEhrenamtlich t\u00e4tige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen. Die Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen f\u00fcr ihren Arbeits- und Zeitaufwand (pauschale) Verg\u00fctungen erhalten. Der Umfang der Verg\u00fctungen darf nicht unangemessen hoch sein. Ma\u00dfstab der Angemessenheit ist die gemeinn\u00fctzige Zielsetzung des Vereins.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nMitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und jede juristische Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschlie\u00dfend der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nDie Mitgliedschaft endet<br \/>\na) mit dem Tod des Mitglieds<br \/>\nb) durch freiwilligen Austritt<br \/>\nc) durch Streichung von der Mitgliederliste<br \/>\nd) durch Ausschluss aus dem Verein<br \/>\ne) bei juristischen Personen durch deren Aufl\u00f6sung.<br \/>\nDer freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einen Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<br \/>\nEin Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<br \/>\nEin Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\nVon den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden in der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><br \/>\na) der Vorstand<br \/>\nb) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Der Vorstand<\/strong><br \/>\nDer Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus<br \/>\na) dem 1. Vorsitzenden<br \/>\nb) dem 2. Vorsitzenden<br \/>\nc) dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\nd) dem Kassenwart<br \/>\nDer Vorstand wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich vertreten.<br \/>\nDie Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Amtsdauer des Vorstands<\/strong><br \/>\nDer Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.<br \/>\nScheidet ein Mitglied des Vorstands w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Beschlussfassung des Vorstands<\/strong><br \/>\nDer Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden schriftlich, fernm\u00fcndlich oder telegrafisch einberufen werden. In jeden Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.<br \/>\nDie Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit der 2. Vorsitzende. Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.<br \/>\nEin Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Die Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nIn der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied &#8211; auch ein Ehrenmitglied -eine Stimme.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\na) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Entlastung des Vorstands<br \/>\nb) Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrages<br \/>\nc) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands<br \/>\nd) Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\ne) Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Die Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nMindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im letzten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.<br \/>\nSie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche<br \/>\nBenachrichtigung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<br \/>\nDie Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktag.<br \/>\nDas Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom<br \/>\nMitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.<br \/>\nDie Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter.<br \/>\nDas Protokoll wird vom Schriftf\u00fchrer gef\u00fchrt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollf\u00fchrer.<br \/>\nDie Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen. \u00dcber die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit.<br \/>\nJede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung (einschlie\u00dflich des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von vier F\u00fcnftel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<br \/>\nF\u00fcr die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden h\u00f6chsten Stimmzahlen erreicht haben.<br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br \/>\nDas Protokoll soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderungen sind die zu \u00e4ndernden Bestimmungen anzugeben,<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/strong><br \/>\nJedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber die Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen, die Aufl\u00f6sung des Vereins und die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur beschlossen werden, wenn die Antr\u00e4ge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angek\u00fcndigt worden sind,<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen<\/strong><br \/>\nDer Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehnte! aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 10, 11, 12 und 13 entsprechend.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 15 Nr. 1<br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in<br \/>\n\u00a7 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der 1. Vorsitzende und der 2 Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<p>\u00a7 15 Nr. 2<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Wangerland, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke im Dorf Middoge zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung (Mitgliederversammlung) vom 20.01.2017 errichtet.<\/p>\n<p>Middoge, den 20.01.2017<\/p>\n<p>Unterschriften:<br \/>\n<strong>Hans-Dieter Doden, Arno Hinrichs, Gerold Lauts, Friedgard Lauts, Ekke Schoof, S\u00f6nke Schoof, Elfriede Wachtendorf<\/strong><\/p>\n<p>Satzung als PDF herunterladen: <a href=\"https:\/\/middoge.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/Dorftreff-e.V.-Satzung-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/middoge.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/Dorftreff-e.V.-Satzung-1.pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dorftreff Middoge e.V. 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